ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Mit der Unterschrift stimmt der Kunde den AGB zu. Dieser bestätigt, dass er über die Kippgefahr des Podest informiert wurde. LIVECUBE übernimmt keine Haftung, aufgrund der mangelhaften Stabilität eines vom Kunden zur Verfügung gestellten Podests.

Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen dem Käufer oder Mieter (nachfolgend „Kunde“) und uns LIVECUBE Georg Gaudernak e. U. (nachfolgend „Lieferant“) hinsichtlich unserer Waren und/oder Leistungen beschlossen werden. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden. Mitarbeitern unseres Unternehmens ist es untersagt, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen. Mündliche Vereinbarungen entfalten nur dann Wirksamkeit, wenn sie schriftlich vom Lieferanten bestätigt werden.

Garantie für lebendige Tiere wenn der Kunde selbst das Service macht

Für lebendige Tiere ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Der Lieferant übernimmt auch keine Garantie für den Zustand und Lebensdauer der Tiere.

Verpflichtungen des Mieters

Der Kunde darf keine Tiere, Pflanzen oder sonstige Materialien in den LIVECUBE hineingeben. Außerdem ist der Mieter verpflichtet eine Versicherung abzuschließen, die ihn vor Schäden aufgrund eines undichten LIVECUBE entstehen können.

Allin Service Zeiten

Der Kunde soll dem Lieferant in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 8:00 – 17 Uhr den Zugang zum LIVECUBE ermöglichen. Beide Vertragsparteien vereinbaren einen fixen monatlichen Servicetermin. Sollte der Kunde ohne Stornierung mindestens 24 Stunden vor dem Termin den Servicetermin absagen oder ist der Zugang zum LIVECUBE zum vereinbarten Termin nicht möglich ist der Lieferant berechtigt 69 Euro als Aufwandsentschädigung dem Kunden zu verrechnen.

Kippgefahr

Für ein auf unser Podest aufgebautes LIVECUBEs besteht Kippgefahr bei unsachgemäßem Gebrauch. Bspw. wenn Kinder und Tiere ohne Aufsicht bei einem LIVECUBE sich aufhalten. Die Auswahl eines Podests das vom Kunden bereitgestellt wird, erfolgt immer auf Risiko des Kundens. Durch das Aufstellen eines LIVECUBEs auf ein Kundenpodest kann nicht angenommen werden, dass der Lieferant der Stabilität, Geeignetheit und die Tragkraft des Kundenpodest ausreichend ist. Der Kunde wurde vom Lieferanten über das Gewicht des LIVECUBEs informiert.

Haftung bei Glasbruch oder Undichtheit des Glasbeckens

Der Lieferant übernimmt keine Haftung für Schäden und Folgeschäden aufgrund eines undichten oder gebrochen LIVECUBEs, außer der Kunde kann dem Lieferanten ein grob fahrlässiges Verschulden nachweisen.

Allgemeine Haftung

Der Lieferant haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens-und Aufwendungsersatz wie folgt: Der Lieferant haftet bei nachgewiesen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist eine Haftung des Lieferanten ausgeschlossen.

Zahlungsverzug

Der Kunde kommt in Zahlungsverzug wenn er mindestens 2 Wochen nach Fälligkeit keine Zahlung tätigt. In diesem Fall verpflichtet er sich Mahnspesen von 15,- pro Mahnung zu zahlen. Kommt er seiner Zahlung nach weiteren 2 Wochen nicht nach verpflichtet er sich die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten sowie Inkassospesen zu ersetzen.

Gerichtsstand ist Wien, März 2020